Über uns

Seit 30 Jahren sind wir im Umweltschutz tätig. Wir sind Experten für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz.

Zum Schutz
von Mensch
und Umwelt.
Was uns bewegt

Umweltschutz ist unser Thema.

Wir prognostizieren, messen und beurteilen Emissionen und Immissionen und unterstützen bei der Planung geeigneter Schutzmaßnahmen für Industrie, Gewerbe und Kommunen. Wir beraten vollumfänglich zu technischen und rechtlichen Anforderungen des Umweltschutzes.
Logo vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen
Vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Messstelle nach § 29b BImSchG.
Logo der deutschen Akkreditierungsstelle
Von der deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für die Ermittlung von Geräuschen.
Leistungen
Wir begeistern uns für unsere tägliche Arbeit und unser Arbeitsmodell fördert Qualität. Gemeinsam mit unseren Kunden erarbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreiche Projekte.

Messung und Prognose
von Geräuschen

Messung, Prognose und Begutachtung von Schall und Geräuschen im Bereich Verkehr, Industrie und Gewerbe sowie Sport und Freizeit. Wir unterstützen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Planfeststellungsverfahren, der Lärmminderungsplanung sowie der Auslegung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen.

Prognose von Gerüchen
und Luftschadstoffen

Prognose und Begutachtung von Luftverunreinigungen, Ammoniak und Stickstoffdeposition sowie Gerüchen im Bereich Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe. Wir unterstützen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Planfeststellungsverfahren.

Berechnung von
Schornsteinhöhen

Die optimale Platzierung eines neuen Schornsteines soll kostengünstig geschehen, aber auch die schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft beachten. Wir bieten eine Berechnung von Schornsteinhöhen für Anlagen im Anwendungsbereich der 1. BImSchV, 4. BImSchV und 31. BImSchV gemäß VDI 3781 Blatt 4 an.

Genehmigungsverfahren
nach BImSchG

Wir unterstützen bei Genehmigungen nach §4 BImSchG und sind Partner für alle immissionsrelevanten Fragestellungen im angestrebten Genehmigungsverfahren.